Entsorgungs- und Rückgabehinweis

Elektro- und Elektronikgeräten enthalten Schadstoffe, die unter Umständen die Gesundheit und unsere Umwelt gefährden könnten und zudem wertvolle Ressourcen, die durch Ihre Mitwirkung einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Daher sind Elektro-Altgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Hierauf weist das nachfolgend abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne hin, mit welchem Elektrogeräte gekennzeichnet sind.

Ihre Rückgabepflicht für Elektroaltgeräte

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte, mithin auch Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren (mit Ausnahme von Glühlampen) fach- und umweltgerecht zu entsorgen und an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Die Sammel- und Rückgabestellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob die Geräte aufgearbeitet und wiederverwendet werden können. Sollte eine Wiederverwendung nicht möglich sein, werden die Schadstoffe aus den Geräten beseitigt und wertvolle Ressourcen einer Verwertung zugeführt.

Nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen insbesondere:

  • Lampen und Leuchten
  • Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
  • Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
  • Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
  • LED-Lampen
  • Batterien und Akkus

Leicht entnehmbare Leuchtmittel sind vor Abgabe des Altgeräts zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Gleiches gilt für leicht entnehmbare Alt-Batterien und Alt-Akkus sowie solche, die nicht von dem Elektroaltgerät umschlossen sind.

Im Hausmüll entsorgt werden dürfen Glühbirnen und Halogenlampen. Sollten sie sich nicht sicher sein, um welchen Lampentyp es sich handelt, so geben sie diesen bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

Warum müssen Elektroaltgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealphall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich, werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die sich verknappenden Ressourcen geschont.   

Richtiger Umgang mit zu Bruch gegangenen Energiesparlampen

Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Quecksilber, die jedoch deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, so dass sie keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Dennoch sollte man einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, falls eine Energiesparlampe zu Bruch geht:

  • Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Tuch auf.
  • Verpacken Sie sie luftdicht in einer Plastiktüte oder einem Einmachglas.
  • Bringen Sie diese zur Schadstoffsammelstelle.
  • Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend das Zimmer 20 bis 30 Minuten.
  • Benutzen Sie keinen Staubsauger, um die Bruchstücke aufzunehmen.

Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Entsorgung von Altgeräten

Bitte beachten sie, dass jeder Verbraucher im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich ist.

Berichts- und Informationspflichten für Hersteller: https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung